Das Arbeitsgerichtsverfahren gegen die Kündigung der Tatverdächtigen im Fall der vier Toten in der Babelsberger Lebenswelten gGmbH des Oberlinhauses wurde ausgesetzt. Wie Gerichtssprecher Robert Crumbach mitteilte, solle über die Rechtmäßigkeit der Kündigung erst entschieden werden, wenn das Gerichtsverfahren wegen des Tötungsdelikts stattgefunden hat. Die 52-jährige Tatverdächtige hatte am Abend des 28. April vier schwerstbehinderten Bewohnern des Thusnelda-von-Saldern-Hauses der Lebenswelten gGmbH mit einem Messer die Kehle durchgeschnitten, eine Person schwer verletzt. Der Anwalt des Oberlinhauses Elmar Stollenberg (Foto) hat die Vorwürfe der Gegenseite im Zusammenhang mit der Klage gegen die Angeklagte zurückgewiesen.