Brandenburg zieht beim Schulunterricht die Notbremse: An den weiterführenden Schulen gilt ab dem 12. April Distanzunterricht – das heißt, die Schüler werden Zuhause unterrichtet. Ausnahmen gibt es für Schüler in den Abschlussklassen und an Förderschulen – dort bleibt es beim Wechselunterricht. Auch für die Klassen 1 bis 6 gilt der Wechselunterricht. Das Besondere: Wer in die Schule gehen will, der muss zweimal pro Woche einen negativen Test vorweisen – der Zuhause durchgeführt wird. Wer das nicht vorweisen kann, der muss automatisch in den Distanzunterricht. Die Koalitionsfraktionen im Landtag stehen hinter den Beschlüssen. Kritik kommt von der AfD.