Frohe Kunde für Mieter in Potsdam, Kleinmachnow, Stahnsdorf und Teltow – diese und weitere 15 Städte im Land zählen zu „Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt“. Und deshalb gelten für diese Orte auch weiterhin die Landesverordnungen zur Kappungsgrenze und zur Mietpreisbindung. Die beiden Verordnungen begrenzen die Möglichkeiten für Mietsteigerungen und wären am Jahresende ausgelaufen. Allein in Potsdam wurden Mietsteigerungen von bis zu 20 Prozent befürchtet. Das wurde jetzt abgewendet. Eine positive Nachricht.