Mit Spannung wurde das heutige Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Brandenburger Paritätsgesetz erwartet. AfD und NPD hatten dagegen geklagt, dass ab der kommenden Landtagswahl im Jahr 2024 die Landeslisten der Parteien paritätisch, also abwechselnd mit Männern und Frauen besetzt werden müssen. Dies sollte ein Schritt zu mehr Gleichberechtigung im Landtag sein. Doch das Verfassungsgericht hat das Gesetz gekippt.