Die soziale Wohnraumförderung für Einkommensschwache wird eigentlich vom Bund geregelt. Doch auch das Land Brandenburg macht von der Möglichkeit Gebrauch, ein eigenes Regelwerk zu erstellen – zum Vorteil der Berechtigten. Jetzt gibt es einen neuen Gesetzentwurf, den die zuständige Bauministerin Kathrin Schneider am Dienstag in der Potsdamer Staatskanzlei vorstellte. Die neuen Einkommensgrenzen wurden teilweise erheblich angehoben. Grundlage ist das jährlich verfügbare Netto-Einkommen. Für die Kinder in den Familien, die einen Wohnberechtigungsschein beantragen können, wurde der Zuschlag von 500 auf 2000 Euro angehoben. Die Einkommensgrenzen sollen künftig an die aktuelle Peisentwicklung angepasst werden.