In den vergangenen Jahren hat es in Potsdam zahlreiche Bürgerbegehren gegeben, unter anderem zur Philharmonie, zum Erhalt der Fachhochschule bzw. zur Stadtmitte. Oft scheiterten die Begehren an Formalitäten. Am Mittwoch verabschiedete der Landtag eine geänderte Kommunalverfassung, die Erleichterungen für Bürgerbegehren vorsieht. So werden Bürgerbegehren künftig nicht mehr von den Kommunen auf ihre Zulässigkeit geprüft, sondern von der Kommunalaufsicht. Außerdem müssen die Initiatoren der Begehren nicht mehr den Finanzierungs-Nachweis für ihre Forderungen erbringen. Für die Erleichterungen hatten sich vor allem die Linksfraktion und der Verein Mehr Demokratie stark gemacht.