Die Arbeit der Brandenburger Datenschutzbehörde wird gegenwärtig durch das Umweltinformationsgesetz zu einem großen Teil blockiert. Darauf hat der zuständige Mitarbeiter der Behörde Sven Müller hingewiesen. Wer beispielsweise Akteneinsicht bei Vorhaben fordere, die mit einer Beeinträchtigung der Umwelt zu tun haben – könne sich nicht an die Datenschutzbehörde werden. Die Behörde könne somit bei Umweltfragen weder Beschwerden nachgehen, Akteneinsicht durchsetzen oder Behörden beraten. Sven Fischer fordert, diesen Zustand zu ändern.