Im Bereich Arbeit und Soziales gibt es diese Veränderungen: seit dem ersten Januar ist der gesetzliche Mindestlohn von 8 Euro 50 auf 8 Euro 84 brutto je Zeitstunde gestiegen. Die Rechte für Leiharbeiter werden in diesem Jahr verstärkt. Es wird zum Beispiel der Missbrauch bei Werkverträgen verhindert und ab dem ersten April dürfen Leiharbeitnehmer längstens 18 Monate bei einem Entleiher eingesetzt werden.