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Hauptstadt TV
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Zur Rubrik: Stadtleben
Datum: 04.02.2016

Gesetzeslücke

Hort für behinderte Jugendliche

Jugendliche bis 14 Jahren dürfen laut Kinder- und Jugendhilfegesetz nach der Schule in den Hort. Danach sollen sie lernen, sich nach der Schule selbstständig zu beschäftigen. Behinderte Jugendliche brauchen aber, je nach Pflegestufe, eine Betreuung. Die Eltern sind gezwungen, ihren Beruf aufzugeben und ihr Kind zu Hause zu betreuen oder einen kostenintensiven Betreuer zu engagieren. Die Stadt Potsdam hat jetzt eine Lösung für die Gesetzeslücke initiiert. Sie finanziert einen Hort für behinderte Jugendliche in der Oberlinschule.